und plötzlich erhalten Sie vielleicht nur noch 30 % Ihres Schadens ersetzt und wird gegen Sie auch noch ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Dies alles nur als Folge einer unbedachten Wortwahl in Ihrer Unfallschilderung gegenüber der Polizei oder in Ihrer Schadensanzeige, einer Verwendung des die eigene Unachtsamkeit im Straßenverkehr signalisierenden Wörtchens „plötzlich“.
Zu Ihrem Schutz vor unbedachten schriftlichen Äußerungen gegenüber Unfallbeteiligten, der Polizei und gegenüber Versicherungen, sind wir für Sie auch am Wochenende und an Feiertagen zu erreichen.
Notfalltelefon in Verkehrsunfall - und Bußgeldverfahren: 0921 / 150 89 61
Damit wir für Sie sofort tätig werden, Ihre Ansprüche frühzeitig sichern, Ihre Rechte in einem Bußgeld-/OWi-Verfahren schnellstmöglich vertreten können, stellen wir Ihnen zum Herunterladen und zum Ausdrucken folgende Dateien zur Verfügung:
Den Fragebogen bitte vollständig ausfüllen und zusammen mit der von Ihnen unterschriebenen Vollmacht (mit Nach- und Vornamen) per Post senden an die
Anwaltskanzlei Paessler, Riedingerstr.16, 95448 Bayreuth
oder vorab auch per mail und als eingescannte PDF-Dateien an die Adresse post@ra.paessler.de